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Ludmillenhof, 49751 Sögel  |  +49 (0)5952 / 206-113  |  kontakt@leader-huemmling.de

Naturparkplan Hümmling

Meppen

Am 25.09.2015 wurde der Naturpark Hümmling durch das Niedersächsische Umweltministerium als nunmehr 14. Naturpark in Niedersachsen offiziell anerkannt. Nach dem Naturparke-Paragraphen (§ 34) des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes sind Naturparke im Wesentlichen als großräumige Gebiete definiert, die

  • großenteils aus Landschafts- und Naturschutzgebieten bestehen,
  • sich für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
  • der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft dienen und
  • besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.

Insbesondere im Wettbewerb der ländlichen Regionen, sowohl um die Attraktivität als Wohn-, Arbeits- und Tourismusstandort als auch um die erfolgreiche Einwerbung von Fördermitteln bieten Naturparke besondere Entwicklungschancen. Diese Chancen können allerdings nur dann genutzt werden, wenn es gelingt, einen regionalen Konsens über die Entwicklung eines Naturparks herauszuarbeiten und damit auch die regionale Identität zu stärken. Dazu war es erforderlich ein Konzept, in diesem Falle einen Naturparkplan, unter Beteiligung aller Interessengruppen als langfristig angelegtes Entwicklungskonzept zu erarbeiten.

Schwerpunktmäßig sollten nach den Empfehlungen des Verbandes Deutscher Naturparke (VDN) in einem Naturparkplan die Bereiche Naturschutz/Landschaftspflege, Erholung/Tourismus sowie Landnutzung behandelt werden. Diese Bereiche finden sich im REK Hümmling wieder. Der Landkreis Emsland als Projektträger hat auf Basis des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) der LEADER-Region Hümmling diese Handlungsfelder aufgefriffen und vertieft. Damit wurde sichergestellt, dass die im Rahmen des Erstellungsprozesses des Naturparkplanes zu definierenden konkreten Handlungsfelder und Ziele denen des REK Hümmling nicht zuwiderlaufen, sondern diese vielmehr stützen und ggfs. konkretisieren.

Naturparkpläne haben keine planrechtliche Verbindlichkeit, sondern stellen lediglich eine freiwillige Selbstbindung in Form eines „Masterplanes Naturpark“ dar. Hervorzuheben ist, dass der einmal aufgestellte Naturparkplan insbesondere mit Blick auf die Projektplanung permanent weiterzuentwickeln ist, damit er auch auf lange Sicht die Funktion einer Leitlinie für die Akteure im Naturparkgebiet übernehmen kann.

Der Naturpark Hümmling umfasst die Samtgemeinden Nordhümmling, Sögel und Werlte sowie Teile der Samtgemeinde Herzlake und der Städte Meppen und Haren (Ems).

Das Naturparkgebiet erstreckt sich über die LEADER-Region Hümmling und Teile der LEADER-Region Hasetal. Deshalb erfolgte eine Umsetzung als Kooperationsprojekt der genannten LEADER-Regionen. Die Region Hümmling fungierte hierbei federführend.

Weitere Angaben und Informationen zum Naturpark Hümmling und dem Naturparkplan sind über den Träger des Naturparks unter www.huemmling.de zu erfahren.